Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die
vertraglichen Beziehungen zwischen der Gastparo GmbH & Co. KG (nachfolgend Gastparo genannt) und dem
Kunden geregelt. Gastparo verkauft Gastronomiebedarf.
1. Allgemeines
1.1
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil
aller Verträge, die Gastparo mit den Kunden schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit
den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden.
1.2 Geschäftsbedingungen
der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Gastparo ihrer Geltung im Einzelfall nicht
gesondert widerspricht.
1.3 Der Kunde versichert durch seine Anmeldung dass er Unternehmer i.S. d. § 14 BGB und der europarechtlichen Vorschriften ist und die Waren ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken nutzt.
1.4 Gastparo behält sich vor, bei unvorhersehbaren Änderungen, die Gastparo nicht veranlasst hat und auf die Gastparo auch keinen Einfluss hat und durch die das bei Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wurde, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Kunden werden über die Änderungen umgehend informiert. Hierbei werden dem Kunden die geänderten AGB unter Hervorhebung der abgeänderten Passagen übersandt. Dies kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit der Mitteilung den geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote von Gastparo sind
freibleibend und unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sie
verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot gegenüber Gastparo abzugeben.
Angaben von Gastparo über Maße, Gewichte, technische Daten usw. sowie Darstellungen und Abbildungen
insbesondere auf den Internetseiten von Gastparo oder in Katalogen sind ebenfalls unverbindlich, soweit
nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.
Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sondern dienen lediglich der Beschreibung oder
Kennzeichnung. Handelsübliche Abweichungen und solche, die auf Grundrechtlicher Vorschriften erfolgen
oder technische Verbesserungen darstellen sind zulässig soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich
vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für die Ersetzung
von Bauteilen durch technisch mindestens Gleichwertige.
2.2 Der Vertrag kommt
folgendermaßen über die Webseite www.gastparo.de zu Stande: Der Kunde kann die Produkte zunächst
unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung
korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt.
Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche
Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt
unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Der Verkäufer kann das Angebot
annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in
Textform übermittelt (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich
ist; die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang beim Kunden maßgeblich ist; nach
Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der
Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem
Zahlungsdiensteanbieter. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem
Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
2.3 Gastparo behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und
Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Unterlagen vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, sofern
keine Eigentumsübertragung oder Übertragung von entsprechenden Rechten vereinbart wurde. Der Kunde darf
diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung von Gastparo Dritten zugänglich machen, vervielfältigen,
bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen. Der Kunde ist verpflichtet diese Unterlagen auf
Aufforderung an Gastparo herauszugeben und angefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese im Rahmen der
Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.
2.4 Der Vertragstext wird von uns nicht
gespeichert.
3. Preise und Zahlung
3.1 Alle Preise verstehen sich in EUR
ab Werk zuzüglich Verpackung, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich
Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen
wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands, unter einem Bestellwert von 300 EUR (Netto), pauschal
10,00 EUR Frachtkostenbeteiligung. Ab einem Bestellwert von 300 EUR (Netto) versenden wir die
angebotenen Produkte innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Ausgenommen von dieser Regelung sind
Inseln und Bergstationen. Die Versandkosten für andere europäische Länder können Sie der
Versandkostentabelle unter Service Liefer- und Zahlungsbedingungen entnehmen. Hierbei handelt es sich um
ungefähre Richtwerte die je Bestellmenge und Art des Artikels variieren können. Auf der Bestellseite
wird dies noch einmal mitgeteilt.
3.2 Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem
Vertragsschluss, ist Gastparo berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und die Preise an veränderte
Preisgrundlagen (Material, Löhne usw.) anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.
3.3 Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu
bezahlen. Maßgebend ist der Eingang der Rechnungssumme bei Gastparo. Wechsel werden nur auf Grund
ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Gastparo und dem Kunden angenommen. Schecks und Wechsel werden nur
erfüllungshalber angenommen. Wechselspesen und sonstige Zahlungskosten gehen zu Lasten des Kunden und
sind sofort fällig.
3.4 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind die
Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabzusetzen und durch die die Bezahlung der noch offenen
Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird so ist Gastparo berechtigt, die noch
ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.
4. Erfüllungsort, Versand
4.1 Soweit die Parteien nichts anderes
bestimmen, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von
Gastparo.
4.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von
Gastparo.
4.3 Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an eine
sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt
auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z. B. Installation)
übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die
Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem Gastparo versandbereit ist und dies dem Kunden
angezeigt hat.
4.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Erfolgt die Lagerung durch
Gastparo so betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro
abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben
vorbehalten.
5. Lieferung
5.1 Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW) gemäß
Incoterms 209. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferung durch ein vom Verkäufer ausgesuchtes
und beauftragtes Transportunternehmen vorgenommen wird. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das
Transportunternehmen nur bis zur Bordsteinkante liefert.
5.2 Unbeschadet ihrer Rechte aus
Verzug des Kunden, kann Gastparo eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum
verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.
5.3 Gastparo
haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit
diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare
Ereignisse die Gastparo nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse
Gastparo die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht
nur von vorübergehender Dauer, ist Gastparo zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Behinderungen von
nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die
Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
5.4 Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht
zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Gastparo vom Vertrag zurück
treten.
5.5 Gastparo ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch kein
erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im
Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten
Waren gesichert ist.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort
beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen um Ersatzforderungen an das
Transportunternehmen geltend zu machen. Gastparo ist bemüht, dem Kunden bei der Abwicklung von
Transportschäden behilflich zu sein. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen nach Kenntnis telefonisch
und schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des
Transportschadens ist der Kunde alleinverantwortlich. Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von
Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen Namen
berechtigt.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein
Jahr ab Lieferung.
6.2 Die gelieferten Gegenstände sind gem. § 377 HGB unverzüglich nach
Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten
als genehmigt, wenn Gastparo nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel,
die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich nach
Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem
Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere
Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.
6.3 Auf Verlangen von Gastparo ist der
beanstandete Gegenstand frachtfrei an diese zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet
Gastparo die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, wenn die Kosten sich erhöhen, weil
der Gegenstand sich an einem anderem Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
6.4 Bei Sachmängeln ist Gastparo zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen
Versuch als fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung
oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
6.5 Der Gewährleistungsanspruch entfällt,
wenn der Kunde den Kaufgegenstand ohne ausdrückliche Zustimmung von Gastparo ändert oder durch Dritte
ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall
hat der Kunde die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
6.6 Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom bei Geräten ohne Stecker,
Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas, etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen, und darf
nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden. Ist ein
Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen, entfällt der Gewährleistungsanspruch
gegen Gastparo.
6.7 Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung.
6.8 Gastparo bietet dem Kunden bei einigen Produkten eine Garantie, deren
Inhalt eine Verlängerung des grundsätzlich durch die AGB vereinbarten Gewährleistungszeitraumes
darstellt. Ein vor Ort Reparaturservice an der Lieferadresse des Kunden ist mit umfasst. Diese Produkte
sind durch ein entsprechendes Label mit Nennung des gewährten Gewährleistungszeitraumes
gekennzeichnet.
6.9 Der Ersatz von Verschleißteilen aufgrund ihres Verschleißes ist nicht
umfasst.
6.10 Im Übrigen gilt Ziffer 8 dieses Vertrages.
7. Haftung
7.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die
Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der
Gastparo, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder eines von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und
das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
7.2 In
jedem Fall ist der Nutzer ebenfalls zur Schadensbegrenzung verpflichtet. Dies beinhaltet die
rechtzeitige Anzeige von Schäden im Rahmen der weiteren Schadensminimierung.
7.3 Haftet Gastparo
für den Verlust von Daten, die der Kunde auf der Webseite www.Gastparo.de hinterlegt hat, so gilt, dass
Gastparo nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren
Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in
maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
7.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der
Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Gastparo sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter
Eigenschaften oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von Gastparo an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Gastparo. Die Ware sowie die nach
dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend
Vorbehaltsware genannt.
8.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Gastparo.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und
Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
8.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunde verarbeitet, so
erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Gastparo und Gastparo erwirbt unmittelbar das
Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der
verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an
der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen
Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei Gastparo eintreten sollte, überträgt
der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g.Verhältnis – Miteigentum an der neu
geschaffenen Sache zur Sicherheit an Gastparo. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer
einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache
anzusehen, so überträgt Gastparo, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunde anteilig das Miteigentum
an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
8.5 Im Fall der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus
entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von Gastparo an der Vorbehaltsware anteilig
entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Gastparo ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die
Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie
z.B.Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Gastparo
ermächtigt den Kunde widerruflich, die an Gastparo abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für
Rechnung von Gastparo einzuziehen. Gastparo darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall
widerrufen.
8.6 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der
Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Gastparo hinweisen und Gastparo hierüber informieren, um ihr
die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Gastparo
die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,
haftet hierfür der Kunde gegenüber Gastparo.
8.7 Gastparo wird die Vorbehaltsware sowie die an
ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert
die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
8.8 Tritt Gastparo bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden– insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertragzurück
(Verwertungsfall), ist Gastparo berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
9. Rechnungskauf
Gastparo wickelt den Kauf auf Rechnung über zwei verschiedene externe Zahlungsdienstleister ab. Ab einem Rechnungsbetrag von 1000 € oder wenn bereits ein Rechnungskonto bei dem Factoringpartner abcfinance vorhanden ist, hat der Kunde den folgenden Zusatz zu beachten:
„Gastparo ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.“
Für Bestellungen unter 1000 €, sofern noch kein Rechnungskonto bei dem Factoringpartner abcfinance besteht, gelten zusätzlich die nachfolgenden AGB:
Zusätzliche AGB für Rechnungs- & Ratenkauf
10. Schlussbestimmungen
10.1 Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und
Gastparo unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Daneben gelten die Incoterms 2010 der internationalen Handelskammer
Paris.
10.2 Die Gastparo darf den Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen.
Gastparo hat das Recht, den Kundennamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die
Werbung im Internet. Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des
Texts.
10.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der
Geschäftsbeziehung zwischen Gastparo und dem Kunden ist Arnsberg.
10.4 Sollten einzelne
Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen AGB davon nicht
berührt.
Stand: 16. November 2016